Sie übernehmen
- das Erstellen von Wirtschaftsplänen und Hausgeldabrechnungen,die Vor-und Nachbereitung sowie die Durchführung bzw. Leitung von Eigentümerversammlungen
- die Umsetzung gefasster Beschlüsse sowie die Überwachung des Zahlungsverkehrs
- die eigenverantwortliche Korrespondenz mit Eigentümern, Handwerkern und Dienstleistern der Objekte und führen Rechnungsprüfungen gemeinsam mit den Verwaltungsbeiräten durch